O-Ton: Bei Fälschung des Krankenscheins droht die Kündigung

Wer ärztliche Bescheinigungen „frisiert“, riskiert seinen Arbeitsplatz. Die Vorlage manipulierter Bescheinigungen ist keinesfalls hinnehmbar. Dem Arbeitgeber ist die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses daher nicht zuzumuten. So entschied das Hessische Landesarbeitsgericht im Fall einer Frau, die ihren Krankenschein „angepasst“ hatte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Hier liegt vielleicht keine Urkundenfälschung vor, aber zumindest eine Täuschung des Arbeitgebers. Und das hat sie auch noch heimlich getan – es war auf Heimlichkeit angelegt. Wenn sie die Bescheinigung nicht mehr gehabt hätte oder diese nicht richtig waren, dann hätte sie sich offenbaren müssen. So ist fristlos gekündigt worden und zwar zu Recht. – Länge 22 sec.

Weitere Informationen zu diesem Thema unter anwaltauskunft.de.

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