O-Ton: Bei Reiserücktritt Attest vorlegen

 Wer aus dem Urlaub wegen Krankheit heimreisen muss, benötigt für die Reiseabbruchsversicherung ein entsprechendes Attest. Sonst verliert er den Anspruch auf Erstattung des Reisepreises, entschied das Amtsgericht München. Das gilt auch, wenn man die Heimreise antreten muss, weil die Pflegekraft der Mutter daheim krank wird.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Da hat das Gericht gesagt: Naja, wenn der Betroffene eigentlich selbst eigentlich ein Attest vorlegen müsste, um seine Krankheit und die Relevanz der Krankheit auch nachzuweisen, dann gilt das natürlich auch für die Ersatzpflegekraft. Und so besteht gar kein Versicherungsschutz. So hätte er es nur für die Stornokosten gehabt. Und hier besteht gar kein Schutz, weil er nicht mal mitgewirkt hat beim Nachweisen, dass die Verletzung der Frau so wesentlich war, dass sie die Mutter nicht mehr pflegen konnte. – Länge 22 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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