O-Ton: Bei Unfallflucht nicht immer Führerscheinverlust

Nach einer Unfallflucht ist man meist auch den Führerschein los. Denn: Der Fahrer zeigt sich mit der Flucht ungeeignet für den Straßenverkehr. Aber es gibt Ausnahmen.

Wenn der Fahrer lange Zeit ganz normal ohne Strafen unterwegs war und sich zudem in einer psychischen Ausnahmesituation befand, muss er den Führerschein nicht abgeben, entschied das Oberlandesgericht Hamburg in einem speziellen Fall.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins über die Fahrerin:

O-Ton: Sie hat sich auch vor der Unfallflucht nichts zuschulden kommen lassen, so dass man nicht generell von einer Unzuverlässigkeit ausgehen kann. Außerdem war der Schaden gering und die Fahrerin befand sich in einer Ausnahmesituation, weil sie kurz zuvor erfahren hatte, dass ihr Mann in der Türkei in ein Krankenhaus eingeliefert wurde. – Länge 20 sec.

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