O-Ton: Bei Werkstattbrand werden keine Lohn- und Leasingkosten für abgestellten LKW ersetzt

 Wenn bei einem Werkstattbrand ein Lkw beschädigt wird, muss Schadensersatz geleistet werden. Allerdings steht dem Eigentümer des Fahrzeugs während der Reparatur kein Ersatz der Lohn- oder Leasingkosten des Lkw zu.

Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der Besitzer des LKW wollte nicht nur die Reparaturkosten ersetzt bekommen, sondern auch Lohnkosten und auch Leasingkosten, die auch in der Zeit angefallen sind für die Zeit, in der das Fahrzeug zur Reparatur war. Da hat allerdings das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden, dass diese laufenden Kosten nicht ersetzt werden müssen, sondern nur die reinen Reparaturkosten. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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