O-Ton: Beim Livestreaming verstoßen viele Jugendliche gegen Gesetze / 2

Beim Livestreaming kann es schnell teuer werden, beispielsweise wenn das Urheberrecht oder das Recht am eigenen Bild verletzt wird. Wer sich in einer Gruppe filmt und die Bilder ins Netz stellt, muss theoretisch die anderen Personen um Erlaubnis fragen. Livestreaming bei Konzerten kann auch ein Verstoß gegen das Urheberrecht sein.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Jeder Konzertveranstalter oder auch der Rechteinhaber – die Band oder die Plattenfirma – kann dann sagen, hier läuft 30 Sekunden unsere Musik im Hintergrund. Das haben wir nicht genehmigt, sondern ausdrücklich verboten während des Konzertes Aufnahmen zu machen. Hier möchte ich bitte eine Entschädigung haben. Du wirbst ja sozusagen mit meinem Produkt. Und das können schnell ein paar hundert Euro sein. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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