O-Ton: Bereitschaft – Arbeitszeit oder Freizeit?

Nach dem Urteil des BAG haben Arbeitnehmer auch bei Bereitschaftsdiensten Anspruch auf Entlohnung. Gerade zu den Feiertagen dürfte die Zahl derjenigen, die im Notfall einspringen müssen, relativ groß sein.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wer natürlich Rufbereitschaft hat – das kennt man beispielsweise bei den Ärzten – der muss erreichbar sein. Man kennt das auch bei Transportunternehmen, dass es Rufbereitschaften gibt. Das ist weiter verbreitet als man denkt. Aber die Rufbereitschaft muss extra vergütet werden. Und man muss da auch die Ruhezeiten usw. einhalten können. – Länge 21 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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