O-Ton: Betrunken auf einem E-Scooter – vier Monate Fußgänger

Wer im Straßenverkehr betrunken erwischt wird, riskiert seinen Führerschein. Dies gilt auch, wenn man auf einem E-Scooter unterwegs ist. Im Einzelfall kann das Gericht aber vom Entzug des Führerscheins absehen. In dem Fall des Amtsgerichts Dortmund muss ein junger Mann nun zwar für vier Monate laufen, aber er darf seinen Führerschein behalten.

Er war nachts in der leeren Fußgängerzone mit 1,4 Promille erwischt worden.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Der junge Mann hatte Glück. Ihm wurde nicht der Führerschein entzogen, sondern er hat lediglich ein Regelfahrverbot von vier Monaten bekommen, weil das Amtsgericht Dortmund der Auffassung war, dass der junge Mann einsichtig gewesen war und deswegen hätte es dieses Denkzettels des Führerscheinentzugs nicht gebraucht. – Länge 20 sec.

Bei Alkohol auf dem E-Scooter haben andere Gerichte auch schon ganz anders entschieden – mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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