O-Ton: Bierwanderung nicht gesetzlich unfallversichert

Eine von einem Sportverein organisierte Großveranstaltung wie die Wanderung von Bierstation zu Bierstation ist keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung. Passiert etwas auf dem Weg, liegt dann kein „Arbeitsunfall“ vor. Daher ist man nicht gesetzlich unfallversichert, entschied das Hessische Landessozialgericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Begründung der Richter:

O-Ton: Wichtig ist, dass die Teilnahme allen Mitarbeitern offen steht und auch objektiv möglich sei. Wenn ich natürlich eine Veranstaltung anbiete, deren Interesse schon gar nicht alle bedient oder viele sind vielleicht gar nicht sportlich. Wenn ich dann für diejenigen, die gar nicht an der Bierwanderung selbst nicht teilnehmen, keine Alternativveranstaltung, kein Alternativprogramm anbiete, dann ist es eben keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung wie die Weihnachtsfeier oder der Betriebsausflug. – Länge 30 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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