O-Ton: Blick zum Kind auf der Rückbank ist grob fahrlässig

Der Blick zum Kind auf dem Rücksitz des Autos darf nur sehr kurz sein. Dauert das länger und kommt es dadurch zum Unfall, hat der Fahrer grob fahrlässig gehandelt. Ergo: Er muss haften – in dem Fall mit 50 Prozent des gesamten Schadens, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Eltern kennen das. Kinder machen irgendwas auf der Rückbank, man schaut zurück. Was ist denn da? Hier hat der Mann länger zurück geschaut, er war auf der Autobahn. Er hatte einen Überholvorgang abgeschlossen und schaute länger zu seinem Kind auf der Rückbank. Er bemerkte nicht, wie sein Kind vor ihm abbremste und fuhr ihm auf. Man darf auf der Autobahn bei diesen Geschwindigkeiten nicht länger zu seinen Kindern schauen, ohne den Verkehr zu beobachten. – Länge 25 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )