O-Ton: Brand eines Fahrzeugs auf dem Abschleppwagen

 Wer muss bezahlen, wenn ein Auto auf einem Abschleppwagen in Brand gerät? Diese Frage beschäftigte nun das Oberlandesgericht Karlsruhe. Und die Richter kamen zu dem Ergebnis: Der Abschleppunternehmer – bzw. seine Versicherung – müssen für den Schaden aufkommen.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins:

O-Ton: In dem Fall war das Fahrzeug bereits voll auf den Abschleppwagen aufgeladen, so dass der Fahrzeughalter gar keinen Einfluss mehr auf das Auto nehmen konnte. Er hatte die ganze Verantwortung auf denjenigen, der das Abschleppfahrzeug führt, übergeben – so dass der Inhaber des Fahrzeugs, das in Brand geraten ist, nichts mehr zahlen muss, denn von dem Auto ging keine Betriebsgefahr mehr aus. – Länge 20 sec.

Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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