O-Ton: Brieftasche gestohlen worden und bei der Jagd nach dem Dieb hingefallen – kein Arbeitsunfall

Bei beruflichen Tagungen ist man auch auf dem Weg vom Tagungsort zum Hotel gesetzlich unfallversichert. Wird man während der Dienstreise bestohlen, verfolgt den Dieb und stürzt, fällt das nicht unter die gesetzliche Unfallversicherung. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Hessischen Landessozialgerichts.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über die Gründe für die Ablehnung:

O-Ton: Er ist hier privaten Gründen gefolgt, er wollte die Brieftasche zurück haben. Das ist kein Arbeitsunfall, ich habe ja keine betrieblichen Interessen verfolgt. Zweitens: Ich will den Dieb gar nicht der Strafverfolgung zuführen, sondern ich will eigentlich nur mein Eigentum zurück haben. Also greift auch nicht der Schutz bei der Verfolgung eines Diebes. Beide Fälle trafen auf den Mann nicht zu und er war nicht gesetzlich versichert. – Länge 26 sec.

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