O-Ton: Buchung der Pauschalreise trotz Pandemie – Rückzahlung des Reisepreises?

Viele Menschen buchten trotz der Corona-Pandemie im Sommer 2020 Pauschalreisen. Rechtlich ist die Sache oft so: Beeinträchtigungen durch die Pandemie, die bei der Buchung bekannt waren, gelten als akzeptiert. Damit kann man keinen Rücktritt von der Reise begründen.

Es kommt darauf an, ob seit der Buchung weitere Beeinträchtigungen hinzugekommen sind. Dies können besonders hohe Inzidenzwerte oder eine Reisewarnung sein. So urteilte das Amtsgericht München.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Natürlich gab es Wissenschaftler, die schon gesagt haben: Im Herbst wird es schlimmer. Aber bei allen Vorsichtsmaßnahmen, die in allen Staaten der Welt ergriffen worden sind – das es dann so abgeht, damit hätte niemand rechnen können und deshalb durften sie auch kostenfrei zurück treten. – Länge 20 sec.

Die Kläger erhielten nicht nur den Reisepreis von 2.527,04 Euro zuzüglich Zinsen, sondern auch die vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten erstattet. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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