O-Ton: Bußgeld für Mountainbiker im Wald

In Wäldern müssen sich Fahrradfahrer oder Mountainbiker beim Sport auch an Regeln halten. Abseits der Wege zu fahren ist tabu. Man riskiert sonst ein saftiges Bußgeld.

So bestätigte das Oberlandesgericht Oldenburg eine Strafe von 150 Euro, weil ein Mann auf einem von „Downhill-Bikern“ selbst geschaffenen Weg unterwegs war.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Richter begründeten dies damit, dass eben auf nicht zur öffentlichen Nutzung frei gegebenen Wegen es nicht erlaubt, Fahrrad zu fahren. und schon gar nicht Mountainbike. Der der Wald muss vor Erosionen geschützt werden. und auch die Tiere brauchen Schutz und sollten nicht von Mountainbikern aufgeschreckt werden. – Länge 17 sec.

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