Gibt ein Arbeitgeber seinem Mitarbeiter zu verstehen, er sei fachlich und persönlich ungeeignet oder minderwertig, kann dies eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts darstellen.
So entschied das Arbeitsgericht Siegburg – und verurteilte den Chef zur Zahlung von zwei Brutto-Monatsgehältern Schmerzensgeld.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wenn ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter unterhalb seiner Qualifikation beschäftigt, ihn feindselig behandelt, ihn wiederholt schikaniert und persönlich herabwürdigt – also ihm schlichtweg verdeutlicht „von Dir halte ich überhaupt nix“, beispielsweise er war mal Bereichsleiter und dann muss er den Elektroschrott sortieren – dann hat man einen Anspruch auf Schmerzensgeld, weil man in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt ist. Das ist eine besonders starke Form des Mobbings. – Länge 23 sec.
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