O-Ton: Darf die Schwiegermutter nach der Trennung die Immobilie zurückfordern?

Grundsätzlich können Schenkungen nur in Ausnahmefällen zurückgefordert werden. Das gilt auch für Schenkungen von Eltern an ihr Kind und dessen Ehepartner, entschied das Oberlandesgericht Oldenburg. In dem Fall hatte die Mutter der Ehefrau dem Paar eine Eigentumswohnung geschenkt, die sie vermietet hatte – und bekommt sie nach der Trennung nicht zurück.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die kann man in den Wind schreiben, weil hier ganz klar ist: Sie hatte die Wohnung geschenkt. Die Mutter konnte von dem ehemaligen Schwiegersohn nicht zurück verlangen, weil sie es geschenkt hat und dann kann man nur bei grobem Undank und solchen Fällen Schenkungen zurück verlangen. Die Trennung von der Tochter ist kein grober Undank. Etwas anderes gilt nur dann wenn ein Familienheim geschenkt worden ist, wo die Familie dann dort auch wohnt. Dann sagt man da schon, da ist eine besondere Bindung, da kann man noch ein Ausgleich für verlangen. Aber wenn es nur ein in Anführungsstrichen Vermögensgegenstand ist in Anführungsstrichen, dann dann kann man nichts mehr verlangen, das wird bitte noch mal nach der Trennung geteilt. – Länge 30 sec.

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