O-Ton: Dauer-Student klagt sich in Hochschulschwimmkurs ein 


Dass sich angehende Studenten in einen bestimmten Studiengang einklagen, ist beispielsweise im Medizinstudium gängige Praxis. Im Hochschulsport kommt das eher selten vor.

Ein Student der RWTH Aachen wollte nun gerichtlich durchsetzen, an einem Schwimmkurs teilnehmen zu dürfen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mit dem ganzen Fall:

O-Ton: Der Mann studierte tatsächlich im 59. Semester. Er wollte jetzt tatsächlich beim Schwimmen in der Leistungsstufe vier teilnehmen. Und bei der Leistungsstufe vier geht es tatsächlich nur noch darum, die Stile der einzelnen Schwimmarten wie Brust, Kraul oder Rücken zu perfektionieren. Also B-Note. Und da hat die Hochschule gesagt: Nee, da haben wir eigentlich keine Lust drauf. Das hat sie so natürlich nicht gesagt, sondern: Du erfüllst die Voraussetzungen nicht, um daran teilnehmen zu können und hat ihn abgewiesen. – Länge 30 sec.

Am Ende einigten sich Hochschule und Dauerstudent gütlich: Der Mann durfte den laufenden Kurs bis zum Ende besuchen. Und die Hochschule will künftig die Zulassungsvoraussetzungen für die Schwimmkure der Leistungsstufe 4 neu und transparent regeln. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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