O-Ton: DAV fordert Rechtssicherheit bei der Beschäftigung von Fahrlehrern

Die Bundesregierung plant eine Reform des Fahrlehrerrechts, dass auch auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar diskutiert wird. Unter anderem beinhaltet die Reform auch Pläne, dass ein Fahrlehrer ohne Fahrschulerlaubnis nicht mehr freier Mitarbeiter sein kann.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Wir fordern, dass der Gesetzgeber bei der Frage, ob Fahrlehrer, die keine Fahrschulerlaubnis haben, nachbessert. Nach jetzigem Stand dürfen diese nicht mehr als freie Mitarbeiter in einer Fahrschule arbeiten, sondern müssen ein Arbeitsverhaältnis eingehen. Dies halten wir für bedenklich vor dem Hintergrund des Rechtst auf freie Berufswahl. – Länge 20 sec.

Mehr zum Thema unter verkehrsrecht.de.

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