O-Ton: Digitales Jobticket: Brauche ich ein Smartphone?

Immer mehr Arbeitgeber setzen auf das digitale Jobticket. Doch was passiert, wenn man kein Smartphone besitzt oder die private Nutzung ablehnt? Das Landesarbeitsgericht Hamburg entschied: Es reicht aus, wenn der Arbeitgeber ein digitales Jobticket zur Verfügung stellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Form des Tickets bestehe nicht, so das Rechtsportal anwaltauskunft.de.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Richter haben gesagt, es kommt gar nicht drauf an, ob der Arbeitnehmer ein Smartphone hat oder nicht. Der Arbeitgeber kann im Rahmen seiner Digitalisierung Strategy festlegen, dass es nur noch digitale Jobticket gibt. – Länge 13 sec

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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