Wenn ein Supermarkt auf seinem Parkplatz der Kundschaft kostenlos eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge anbietet, wird daraus trotzdem keine Tankstelle. Für den Supermarkt gilt weiter das Ladenöffnungsgesetz und das besagt: Sonntags ist geschlossen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:
O-Ton: Wir beschäftigen uns nicht mal mit der Frage, ob das jetzt eine echte Tankstelle wäre, die nur E-Ladesäulen hätte. Wahrscheinlich wird das mal kommen. Aber: Das war nicht Dein Kerngeschäft. Dein Kerngeschäft war der Supermarkt. Das war eine Nebenleistung. Die konnten sich kostenlos eine Stunde den Strom holen. Das war nicht mal gewerblich. Also: Du bist keine Tankstelle. Du bist ein Supermarkt.Du musst sonntags und feiertags schließen. – Länge 27 sec.
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