O-Ton: E-Ladesäule macht Supermarkt nicht zur Tankstelle

Wenn ein Supermarkt auf seinem Parkplatz der Kundschaft kostenlos eine Lademöglichkeit für Elektrofahrzeuge anbietet, wird daraus trotzdem keine Tankstelle. Für den Supermarkt gilt weiter das Ladenöffnungsgesetz und das besagt: Sonntags ist geschlossen, entschied das Verwaltungsgericht Berlin.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wir beschäftigen uns nicht mal mit der Frage, ob das jetzt eine echte Tankstelle wäre, die nur E-Ladesäulen hätte. Wahrscheinlich wird das mal kommen. Aber: Das war nicht Dein Kerngeschäft. Dein Kerngeschäft war der Supermarkt. Das war eine Nebenleistung. Die konnten sich kostenlos eine Stunde den Strom holen. Das war nicht mal gewerblich. Also: Du bist keine Tankstelle. Du bist ein Supermarkt.Du musst sonntags und feiertags schließen. – Länge 27 sec.

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