O-Ton: Eigenbedarf zählt nicht, wenn der Mieter zu krank zur Räumung ist

 Ein Vermieter kann grundsätzlich einen Mietvertrag wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er die Wohnung selbst nutzen möchte. Dieses berechtige Interesse des Vermieters hat seine Grenzen aber dann, wenn der Mieter wegen körperlicher oder geistiger Erkrankungen die Wohnung nicht räumen kann. So entschied das Landgericht Lübeck.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: In dem Fall wollte der Vermieter die Wohnung selber nutzen. Der Mieter hat darauf hingewiesen, dass er die Wohnung nicht räumen kann. Sie hätten einen schwerstbehinderten Sohn – geistig behindert, der zudem noch blind war. Er würde sich in einer neuen Umgebung nicht zurecht finden – deshalb könne er die Wohnung nicht räumen. – Länge 18 sec.

Und die Richter gaben dem Mieter Recht. Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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