Wer Unterhalt für seine Kinder zahlt, hat eine so genannte „gesteigerte Unterhaltspflicht“. Damit wird auch der Nebenjob auf die Zahlungen für die Kinder angerechnet. In dem Fall lebten die Kinder nach der Trennung der Eltern beim Vater.
Die Mutter verdiente mit einem Nebenjob rund 550 Euro monatlich. Laut Oberlandesgericht München wird auch dafür Unterhalt fällig.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von anwaltauskunft.de:
O-Ton: Wer also in seinem Hauptjob einen 31-Stunden-Job hat und nebenher noch arbeiten geht, bei dem wird das gesamte Einkommen beim Unterhalt berücksichtigt. Man kann also nicht sagen, meinen Nebenjob mache ich überobligatorisch. Das Gericht hat sogar gesagt: Bis zu 48 Stunden wöchentlich sollte man arbeiten, um den Unterhaltsanspruch der Kinder zu erfüllen. – Länge 22 sec.
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