O-Ton: Entschädigung nach AGG wegen Stellenanzeige für „junges, hoch motiviertes Team“

Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) verbietet die Diskriminierung auch bei Stellenanzeigen. Wird jemand diskriminiert, hat er Anspruch auf eine Entschädigung. Sind die Adjektive „jung“ und „hochmotiviert“ altersdiskriminierend? In der Tat! Wird das Arbeitsteam in einer Stellenanzeige als „junges, hoch motiviertes Team“ bezeichnet, liegt eine Altersdiskriminierung vor, entschied Landesarbeitsgericht Nürnberg.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft :

O-Ton: Man ist außen vor. Erstens steht da „jung“. „Jung“ dann auch noch mit „hochmotiviert“, „kreative“ Mitarbeiter. Da hat das Gericht gesagt, in dieser Konstellation wird der Eindruck erweckt, wir möchten jetzt noch mal einen wie wir haben. Nämlich jung und hochmotiviert. Unter „hochmotiviert“ wird auch noch dynamisch verstanden. Und das wird nicht unbedingt mit älteren Arbeitnehmern gleichgesetzt. Und deshalb liegt ein Verstoß gegen das AGG vor, Betroffene können Schadensersatz verlangen. – Länge 30 sec.

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