Der letzte Wille muss eindeutig sein! Im Testament muss man genau bestimmen, wer erben soll. Der Hinweis, derjenige solle erben, der „sich bis zu meinem Tode um mich kümmert“, ist zu ungenau. So entschied das Oberlandesgericht München.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.
O-Ton: Es muss ganz klar sein, die Menschen müssen bezeichnet sein im Testament. Was heißt eigentlich kümmern? Ist die körperliche Pflege gemeint, die Hilfe bei der Hausarbeit, die seelische Stütze, die Erledigung finanzieller Angelegenheiten oder nur allgemein ein Schenken von Aufmerksamkeit? Das war die Frage des Gerichts, die haben gesagt: Das können wir hier gar nicht feststellen. Ein Testament muss so klar sein, dass die Bestimmung desjenigen, wer erben soll, nicht anderen überlassen wird. Es muss schon drinstehen, wer erben soll. – Länge 30 sec.
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