O-Ton: Erbe nur mit Fürsorge für Haustiere

Ein besonderer Fall beschäftigte das Amtsgericht Lüdinghausen. Ein Dame vermachte ihr Vermögen an eine Stiftung und stellte die Bedingung, die Erben mögen ihre drei Katzen sowie den Hund auf dem Stiftungsanwesen gut versorgen.

Doch die Tiere kamen allerdings an anderer Stelle unter – darum gab es auch kein Erbe.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil:

O-Ton: Tatsächlich war es so, dass Hund und Katzen anderweitig untergekommen waren. Und da hat die Stiftung gesagt: Dann brauchen wir die Tiere nicht mehr, aber wir wollen das Geld gern haben, wir möchten erben! Ging leider nicht. Das Gericht hat gesagt: Nö, Du hast die Bedingungen nicht erfüllt – also kriegst Du auch kein Geld. – Länge 20 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

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