O-Ton: Erben vor dem 25. Geburtstag?

Ein Fall, der gar nicht so selten ist: Wer etwas zu vererben hat, koppelt das an das Alter des Empfängers. In einem Fall, den das Oberlandesgericht Düsseldorf zu entscheiden hatte, ging es um das „Erreichen“ des 25. Lebensjahres. Der Erbe meinte, zu seinem 24. Geburtstag schon das 25. Lebensjahr erreicht zu haben.

Die Richter pochten jedoch darauf: Bei diesem Testament ist der 25. Geburtstag entscheidend.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Wenn der Erblasser, also der Verstorbene, reingeschrieben hat, der Betroffene soll erst erben, wenn er das 25. Lebensjahr erreicht hat. Wir wissen, wenn ich meinen 24. Geburtstag habe, bin ich schon im 25. Lebensjahr. Da wollte der erbe das haben, da hat das Gericht gesagt: Nee, nee, nach dem allgemeinen Verständnis muss man den 25. Geburtstag haben (dann bist Du im 26. Lebensjahr) und dann darfst Du erben. – Länge 28 sec

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