O-Ton: Fahrtenbuch nur nach schweren Verkehrsverstößen

Nach kleineren Verkehrsverstößen muss man nicht unbedingt ein Fahrtenbuch führen. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Aber wann ist ein Delikt wirklich klein, wann nicht?

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Sie ein Fahrtenbuch nur bei schweren Verkehrsverstößen führen müssen. Es war nicht ausreichend, dass derjenige, der das Fahrtenbuch hätte führen sollen, 20 Stundenkilometer zu schnell gefahren ist und ein Bussgeld von 70 Euro bekommen hat. Es hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin noch eines Punkteeintrags oder eines Fahrverbots bedurft. – Länge 25 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

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Magazin: Fahrtenbuch nur nach schweren Verkehrsverstößen

Nach kleineren Verkehrsverstößen muss man nicht unbedingt ein Fahrtenbuch führen. So entschied das Verwaltungsgericht Berlin. Aber wann ist ein Delikt wirklich klein, wann nicht? Hören Sie mal den ganzen Fall.

Beitrag:

O-Ton: Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass Sie ein Fahrtenbuch nur bei schweren Verkehrsverstößen führen müssen. Es war nicht ausreichend, dass derjenige, der das Fahrtenbuch hätte führen sollen, 20 Stundenkilometer zu schnell gefahren ist und ein Bussgeld von 70 Euro bekommen hat. Es hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Berlin noch eines Punkteintrags oder eines Fahrverbots bedurft. – Länge 25 sec.

…sagt Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins. Der Fall betraf einen Kleintransporter, der Fahrer konnte nicht ermittelt werden. Die zuständige Behörde ordnete daraufhin ein Fahrtenbuch für das Fahrzeug an.

O-Ton: Es muss eine schwere Strafe, die zumindest einen Punkteeintrag zur Folge hat, vorliegen, um ein Fahrverbot anzuordnen. – Länge 10 sec.

Das Gericht machte auch deutlich, dass eine alleinige Orientierung an der Bußgeldhöhe nicht sachgerecht sei. Stellt sich die Frage, ob andere Gerichte das auch so sehen…. Bettina Bachmann:

O-Ton: In Berlin ist das eine Lappalie, 20 Stundenkilometer zu viel zu fahren. – Länge 6 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter www.verkehrsrecht.de.

Absage.

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