O-Ton: Fahrverbot nur bei qualifiziertem Rotlichtverstoß



Ein Fahrverbot gibt es bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß – bei einem einfachen Verstoß dagegen nicht.

Die Konsequenzen können erheblich sein, sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski, Sprecher der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Bei einem einfachen Rotlichtverstoß, den die Polizei festgestellt hat, reicht die Polizeiaussage. Bumms, dann ist es bewiesen. Bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß muss mir dieser Verstoß exakt nachgewiesen werden, d.h. Es kommt auch auf die Messtechnik an. Wir kennen auch Ampelanlagen an Straßen, die oft in der Sonne sind, da zerfließt schon mal der Teer. Dann funktionieren die Induktionsstreifen womöglich nicht mehr richtig, also hier gibt es immer mehr Ansatzpunkte, den unberechtigten Vorwurf des qualifizierten Rotlichtverstoßes anzugreifen. – Länge 30 sec.

Mehr zu diesem Thema unter anwaltauskunft.de.

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