O-Ton: Falsche Rechnung – Krankenhaus muss zurückzahlen

Die Krankenkasse zahlt einem Krankenhaus nur die Leistungen, die es auch nachweislich durchgeführt hat. Gegebenenfalls muss das Krankenhaus Beiträge zurückerstatten, entschied das Sozialgericht Detmold. In dem Fall ging es um einen gefäßchirurgischen Eingriff.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Zunächst rechnete die Krankenkasse ab, stellte dann aber bei der Prüfung durch den Medizinischen Dienst fest: Nee, warum haben die das eigentlich gemacht? Das Krankenhaus konnte das auch gar nicht nachweisen, dass bestimmte Behandlungen auch tatsächlich durchgeführt worden sind. Also musste das Krankenhaus den Teilbetrag für die nicht erbrachten Leistungen erstatten. – Länge 27 sec.

Den ganzen Fall zum Nachlesen gibt es unter anwaltauskunft.de.

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