Nicht jede Messung bei Temposündern ist automatisch rechtssicher. Besonders bei mobilen Messsystemen wie Provida/Vidista, die aus einem fahrenden Polizeifahrzeug heraus operieren, gelten strenge Anforderungen an die Dokumentation und Beweisführung.
Das Oberlandesgericht Brandenburg hob ein Urteil auf, weil wichtige Angaben zur Messung fehlten.
Rechtsanwalt Swen Walentowski vom Rechtsportal anwaltauskunft.de mit den Einzelheiten.
O-Ton: In dem Fall wurde eine Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren durch die Polizei festgestellt. Allerdings müssen Standards für solche Messungen eingehalten werden. Werden diese nicht eingehalten, kann auch auf die Messung keine Verurteilung erfolgen. In dem Fall war das der Abstand beispielsweise und der Abzug der Toleranzgrenze. Dazu muss etwas im Messprotokoll stehen. Kann jedermann einsehen und prüfen. Wenn nicht, dann ab zum Anwalt. – Länge 25 sec.
Mehr zu dem Fall unter anwaltauskunft.de.