O-Ton: Feuerwehr kann bei Unfall haften

Auch wenn ein Feuerwehrfahrzeug mit Martinshorn und Blaulicht unterwegs ist, muss der Fahrer aufpassen, andere Fahrzeuge nicht zu beschädigen. Bei einem leichtfertig verursachten Unfall kann die Feuerwehr dann allein haften, entschied das Landgericht Köln.

Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Ein Feuerwehrfahrzeug fuhr mit Martinshorn und wendete neben einem haltenden Auto, das bei einer Ampel stand. Es kam zu einer Kollision und das Landgericht Köln hat entschieden, dass das Feuerwehrfahrzeug – auch wenn es mit Blaulicht immer Vorfahrt hat – den Schaden ersetzen muss. – Länge 19 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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