O-Ton: Fingierter Verkehrsunfall muss bewiesen werden

Bei einem Verkehrsunfall hat das Unfallopfer Anspruch auf Schadensersatz. Der Schadensersatz entfällt, wenn es sich um einen vorgetäuschten Verkehrsunfall handelt. Es könnte Versicherungsbetrug vorliegen. Muss der Betroffene beweisen, dass der Unfall echt ist oder die Versicherung das Gegenteil?

Frage an Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV):

O-Ton: Die Versicherung muss grundsätzlich beweisen, dass der Autounfall fingiert ist. Es reicht aber aus, dass Indizien dafür sprechen. Es muss nicht ganz klar aufgrund eines Geständnisses feststehen, der Unfall ist fingiert oder aufgrund von Zeugenaussagen – Indizien reichen aus. Indizien sind beispielsweise, wenn der Unfallverursacher widersprüchliche Aussagen zum Unfall macht, dass er zuerst die eine Sache behauptet und dann das Gegenteil. – Länge 25 sec.

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