O-Ton: Fristlose Kündigung auch bei kleinen Diebstählen

Auch wer einen geringwertigen Gegenstand am Arbeitsplatz entwendet, muss mit einer fristlosen Kündigung rechnen. Das gilt erst recht, wenn ein Mitarbeiter Desinfektionsmittel in einer Phase entwendet, in der dieses dringend benötigt wird und Mangelware ist.

So entschied das Landesarbeitsgericht Düsseldorf im Falle eines Mannes, der 16 Jahre in einer Firma gearbeitet hatte – und Desinfektionsmittel gestohlen hatte.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Diebstahl ist Diebstahl. Das ist ein großer Vertrauensbruch und in Zeiten Corona ein Auge zu drücken? Nein im Gegenteil hat hier das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf gesagt! Das ist ja besonders schlimm, wenn er Desinfektionsmittel geklaut hat – auch noch in der ersten Welle – das war nämlich eine dringend benötigte Mangelware und er hat natürlich durch den Diebstahl womöglich auch dieses Mittel dieses Mittel sein Kolleginnen und Kollegen entzogen. Also das war sogar besonders schlimm, hat aber rechtlich die gleichen Auswirkungen. – Länge 25 sec.

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