O-Ton: Für angestellte Detektive werden Beiträge fällig

Detektive, die von einer Detektei nach Stunden bezahlt sowie in deren Namen tätig werden, sind abhängig beschäftigt. Da sie kein Unternehmerrisiko tragen, sind sie nicht selbstständig. Für sie sind Sozialversicherungsbeiträge – auch nachträglich – zu bezahlen.

Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Die Detektei meinte: Nee, nee – das sind alles Selbstständige. Ich reiche eigentlich nur Aufträge weiter, die ich bekomme. Dem war aber gar nicht so. Er berechnete nämlich den Supermärkten 15.50 Euro pro Stunde und pro Detektiv. Und zahlte ihnen nur zwischen 8.00 und 11.50 Euro aus. Also, er hat die Aufträge nicht durchgereicht, sondern die sind im Namen der Detektei aufgetreten und deshalb waren sie abhängig Beschäftigte. Also Angestellte. – Länge 30 sec.

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