O-Ton: Gemeinde haftet nicht immer für Schlaglöcher

 Eine Gemeinde haftet nicht automatisch, wenn es durch ein Schlagloch am Straßenrand zu einem Unfall kommt. Entscheidend ist erstens die Verkehrsbedeutung der Straße und zweitens die Sicherheitserwartungen der Nutzer der Straße an deren Zustand. So entschied das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht.
Bettina Bachmann von den Verkehrsrechtsanwälten des Deutschen Anwaltvereins über den Fall:

O-Ton: Ein Fahrer war mit seinem Motorroller auf einer Kreisstraße unterwegs, die ohne Fahrbahnmarkierung war und er musste einem entgegenkommenden Pkw ausweichen. Er fuhr da ans äußerste Ende der Fahrbahn. Dort war ein großes Schlagloch, er stürzte und erlitt Verletzungen. – Länge 18 sec

Das Unfallopfer ging leer aus. Der ganze Fall ist unter verkehrsrecht.de nachzulesen.

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