O-Ton: Geschwindigkeitsbegrenzungen müssen auch wahrgenommen werden

 Auch wenn ein Tempo 30-Schild gut zu sehen ist, muss der Fahrer nicht bewusst zu schnell gefahren sein. Das Oberlandesgericht Dresden revidierte damit ein Urteil der Vorinstanz. Ob er bewusst oder unbewusst zu schnell gefahren war, ist entscheidend für die Strafe, so die Richter. In dem Fall war ein Mann in einer Tempo 30-Zone geblitzt worden und vom Amtsgericht zu einer Geldbuße von 640 Euro verurteilt worden.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Es ist nicht davon auszugehen, dass jeder ein Straßenschild wahrnimmt, das am Straßenrand aufgestellt ist. Hier kam auch noch dazu, dass die Bebauung keine Rückschlüsse darauf zuließ, dass man jetzt langsam fahren musste. Das ist ja manchmal so: Wenn Kindergärten oder Schulen sind, dann weiß man, hier ist reduzierte Geschwindigkeit angebracht. Es muss immer nachgewiesen werden, dass Sie bewusst gegen die Geschwindigkeitsbegrenzung verstoßen haben. – Länge 24 sec.

Nun muss das Amtsgericht noch einmal entscheiden, legte das Oberlandesgericht fest. Mehr dazu unter verkehrsrecht.de.

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