O-Ton: Geschwindigkeitsverstoß: Polizeiliche Schätzung allein reicht nicht

Soll jemand wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung ein Bußgeld zahlen, muss ihm der Verstoß auch nachgewiesen werden. Die Schätzung der Polizei, der Fahrer sei schneller als die erlaubten 30 km/h gefahren, reicht allein nicht.

Selbst ein Geständnis des Betroffenen reicht dann nicht, so das Amtsgericht Dortmund.

Bettina Bachmann, Geschäftsführerin der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins.

O-Ton: Einem Autofahrer wurde vorgeworfen, er sei in einer 30er Zone erheblich schneller gefahren. Es hat aber keine Messung stattgefunden, sondern der Polizist hat das mal so geschätzt. Das reicht nicht aus. Selbst, wenn der Betroffene noch ein Geständnis ablegt, reicht nicht aus, um ihn wegen einer Ordnungswidrigkeit bestrafen zu können. Man braucht konkrete Messungen. – Länge 22 sec.

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