O-Ton: Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung

Die grobe Beleidigung des Chefs als „soziales Arschloch“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Auch bei einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter in einem familiengeführten Kleinbetrieb kann dies ohne vorherige Abmahnung möglich sein, entschied des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Unterschied zwischen Beleidigung und freier Meinungsäußerung:

O-Ton: Meinungsäußerung ist eine Meinung, das andere ist eine Beleidigung – da ist immer eine besondere Wertung damit verbunden. Diese Grenze kann man nicht ganz klar ziehen, aber man sollte sich immer überlegen, wo man dann selber beleidigt wäre. – Länge 16 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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Kollegengespräch: Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung

Die grobe Beleidigung des Chefs als „soziales Arschloch“ rechtfertigt eine fristlose Kündigung. Auch bei einem langjährig beschäftigten Mitarbeiter in einem familiengeführten Kleinbetrieb kann dies ohne vorherige Abmahnung möglich sein, entschied das Landesarbeitsgericht in Schleswig-Holstein.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen:

1. Ich darf meinen Chef also nicht beleidigen?
2. Wie war der Fall genau?
3. Und er hat diese Klage verloren?
4. Wo ist die Grenze zwischen Beleidigung und freier Meinungsäußerung?

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de

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