O-Ton: Gutverdiener bekommen keinen Kindesunterhalt vom Ex-Partner

Wenn ein Elternteil deutlich mehr als der Ex-Partner verdient, hat er keinen Anspruch auf Unterhalt für die gemeinsamen Kinder. Das gilt auch, wenn die Kinder bei ihm wohnen, entschied das Oberlandesgericht Dresden. In dem Fall verdiente der Vater als Arzt mit rund 7.500 Euro netto monatlich gut dreimal so viel wie die Mutter.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Auch wenn man sich um die kinder kümmert, hat man keinen Anspruch auf Kindesunterhalt, wenn man rund dreimal netto soviel verdient wie der andere und selbst nach dem Bezahlen für das Leben der Kinder noch geniug für sich behält. Also: wer gut verdient, hat keinen Anspruch auf Kindesunterhalt. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.