O-Ton: Hartz-IV-Empfänger mit Schweizer Schwarzgeldkonto muss Leistungen zurückzahlen

Ein Hartz-IV-Empfänger mit verschwiegenen Vermögenswerten auf einem Schweizer Konto muss die Grundsicherungsleistungen zurückzahlen. Ein Ehepaar wurde vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verurteilt, insgesamt 175.000 Euro zu erstatten.

Aufgeflogen war das Konto beim Ankauf von Steuer-CDs in der Schweiz.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Und dann haben sie festgestellt, dass immer, wenn das Amt den Kontostand haben wollte – einmal war es auf minus 33.000 Euro – und nachdem man diesen Kontoauszug dann vorgelegt hatte, gab es auf einmal einen Geldfluss durch verschwiegene Wertpapierverkäufe in Höhe von 88.000 Euro auf das Konto. Also die haben selektiv immer das Konto auf Schulden gestellt, das dem Amt vorgelegt, um so ihren Anspruch zu begründen. – Länge 30 sec.

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Kollegengespräch: Hartz-IV-Empfänger mit Schweizer Schwarzgeldkonto muss Leistungen zurückzahlen

Ein Hartz-IV-Empfänger mit verschwiegenen Vermögenswerten auf einem Schweizer Konto muss die Grundsicherungsleistungen zurückzahlen. Ein Ehepaar wurde vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen verurteilt, insgesamt 175.000 Euro zu erstatten.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft antwortet dazu auf folgende Fragen.

1. Wie war dieser Fall genau?
2. Wie haben die Richter das beurteilt?

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