O-Ton: Hartz-lV-Leistungen während Corona nicht in jedem Fall

Die Weiterbewilligung von Hartz-lV-Leistungen ist durch den Sozialschutzpakt vereinfacht worden. Bis Ende des Jahres soll dies ohne erneute Überprüfung des Anspruchs erfolgen. Jedenfalls wenn angenommen werden kann, dass die Verhältnisse unverändert sind.

Allerdings gilt dies nicht, wenn das Jobcenter weiß, dass der Anspruch nicht mehr besteht.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft mit den Einzelheiten:

O-Ton: In dem Fall war es so, dass jemand einen Mietkauf abgeschlossen hatte. Das Jobcenter dachte, die Mietkosten seien Mietzahlungen. Die übernimmt das Jobcenter. Tatsächlich waren es Ratenzahlungen auf den Kauf der Wohnung. Vermögensbildung muss das Jobcenter nicht finanzieren. Das hatte es mittlerweile erfahren und wollte die Zahlungen einstellen. Zu Recht, wie das Gericht entschieden. Weil nämlich sehendes Auges muss man nicht eine falsche Entscheidung aufrecht erhalten und weiter zahlen.– Länge 25 sec.

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