O-Ton: Hitze in der Wohnung – Grund zur Mietminderung?

In sommerlicher Hitze werden manche Wohnungen wärmer als dem Mieter lieb ist. Und auch hier sind die Vermieter in der Pflicht: Sie müssen für Jalousien oder sonnenhemmende Rollos sorgen. Sonst kann der Mieter seine Zahlungen um bis zu 20 Prozent mindern. Dies gilt allerdings nur für die Tage, an denen es in der Wohnung tatsächlich über 26 Grad heiß ist.

Der Mieter hat zudem eine Pflicht, die Hitze zu reduzieren – sagt Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton:

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

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