O-Ton: Homosexuelle dürfen nicht von Hochzeitsräumlichkeiten ausgeschlossen werden

 Homosexuellen Paaren darf die Vermietung von Räumlichkeiten zu deren Hochzeitsfeier nicht mit dem Hinweis auf ihre sexuelle Orientierung untersagt werden, entschied das Amtsgericht Köln.

Ein Mann hatte die Vermietung seiner Villa an ein homosexuelles Paar mit dem Hinweis abgesagt, dass sie eine eingetragene Lebenspartnerschaft feiern wollen würden.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Er muss Schadensersatz zahlen – 750 Euro je Person, also 1500 Euro insgesamt – weil er nämlich gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verstoßen hat. Er hat nämlich die Leute wegen ihrer sexuellen Orientierung diskriminiert. Und das ist in Deutschland verboten. Also: die Glocken dürfen auch läuten und man darf da auch feiern, wo andere auch feiern dürfen. – Länge 22 sec.

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