O-Ton: Inlineskater auf Gegenfahrbahn: Hohes Mitverschulden bei Unfall

 Eine Inlineskaterin, die in einer unübersichtlichen Linkskurve auf der Gegenfahrbahn fährt, haftet bei einem Unfall zu 75 Prozent. Sie hat den Verkehrsunfall in erheblichem Umfang selbst verschuldet. So entschied das Oberlandesgericht Hamm. Die Frau wollte vor Gericht 40.000 Euro Schadenersatz sowie ein Schmerzensgeld von 80.000 Euro.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Sie hat es nicht bekommen. Sie hat sich ein erhebliches Eigenverschulden hat anrechnen lassen müssen. Und zwar ein Eigenverschulden in Höhe von 75 Prozent, weil sie sich grob verkehrswidrig verhalten hat, in dem sie auf die andere Fahrbahnseite fuhr. Sie hat die im Verkehr erforderliche Sorgfalt ganz grob außer acht gelassen und die 25 Prozent, die jetzt die Haftpflichtversicherung bezahlen muss, sind deswegen gerechtfertigt, weil halt ein Auto eine wesentlich höhere Betriebsgefahr hat als eine Inlineskaterin. – Länge 26 sec.

Mehr Informationen: www.verkehrsrecht.de

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