O-Ton: Jedes Jahr Anspruch auf Echthaarperücke

Wer unter totalem Haarausfall leidet, hat jährlich Anspruch auf eine Echthaarperücke. Die Krankenkasse muss die Kosten hierfür übernehmen, entschied das Sozialgericht Koblenz. Die Kasse wollte nur im Abstand von mehreren Jahren die Perücke zahlen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft:

O-Ton: Das Gericht hat sich die Perücke angeschaut und gesagt: Wenn die aufgearbeitet werden müsste, das würde ja auch repariert aussehen und nicht wie echt aussehen. Außerdem würde so eine Reparatur ja auch eine Weile dauern, was soll die betroffene Frau dann ohne Perücke machen? Sie kann ja nicht die ganze Zeit nur mit Kopftuch gehen. Wer also unter totalem Haarausfall leidet, hat Anspruch auf eine Echthaarperücke – und zwar jedes Jahr. – Länge 22 sec.

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