O-Ton: Karnevalsvereine müssen verkaufte Orden versteuern

 Wenn Karnevalsvereine ihre Orden versteuern und nicht nur verleihen, dann müssen auf die Einnahmen und die Gewinne Steuern gezahlt werden. Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft.

O-Ton: Anders verhält es sich allerdings, wenn Orden ehrenhalber verliehen werden. Wenn also Alice Schwarzer ehrenhalber ein Orden einer Karnevalsgesellschaft verliehen wird, hat sie kein Problem damit, das am Fiskus vorbei in die Schweiz zu tragen. Den dürfen sie offen tragen, weil das Gute ist: Für Orden, die ein Karnevalsverein ehrenhalber verleiht, müssen keine Steuern gezahlt werden. – Länge 20 sec.

Mehr Informationen dazu unter anwaltauskunft.de.

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