Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt in der Regel die Kosten für medizinisch notwendige Behandlungen. Allerdings, so das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, die Kosten für eine stationäre Entgiftung in einer Privatklinik gehören nicht dazu.
In dem Fall ging es um eine Seniorin, die seit Jahren medikamentenabhängig war.
Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über das Urteil:
O-Ton: Der Ehemann hat die direkte Unterbringung und Entwöhnung in einer privaten Fachklinik beantrag. Da hat die Kasse gesagt, da probieren wir erst einmal ein Beratungsgespräch und es gibt auch ambulante therapeutische Massnahmen. Man hat nicht automatisch den Anspruch auf das Allerbeste, in einer Privatklinik. Sondern Suchtberatungsstellen kümmern sich auch darum, erstmal diesen Weg einschlagen. – Länge 22 sec.
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