O-Ton: Kein automatischer Unfallschutz bei Heimarbeit

Bei Telearbeit daheim oder im Homeoffice haben Beschäftigte nicht automatisch Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung. Bringt jemand seinen Nachwuchs in die Kita und hat auf dem Rückweg zum häuslichen Arbeitsplatz einen Unfall, hat keinen Wegeunfall. So entschied es das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zur Begründung der Richter.

O-Ton: Im Übrigen würden ja bei der Heimarbeit gerade die typischen Gefahrenquellen auf dem Weg zur Arbeit und von der Arbeit zurück nach Hause eben auch generell wegfallen. Deshalb gibt es ja diesen Wegeunfallschutz. Und deshalb besteht kein Versicherungsschutz. Es darf bezweifelt werden, ob das noch zeitgemäß ist. Der Gesetzgeber denkt darüber nach, ob es vielleicht sogar einen Anspruch auf Heimarbeit geben kann. Deshalb muss hier natürlich der Versicherungsschutz erweitert werden. – Länge 29 sec.

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