O-Ton: Kein Blick auf Spitzbergen ist kein Reisemangel

 Wenn Kreuzfahrt-Route und Reiseprospekt unterschiedliche Angaben enthalten, muss dies noch kein Reisemangel sein. Entscheidend ist, was in der Routenbeschreibung der Kreuzfahrt steht. So entschied das Amtsgericht München. Geklagt hatten zwei Senioren, die eine spezielle Kabine für ihren ganz persönlichen Blick auf Spitzbergen gebucht hatten – und das Schiff einen anderen Kurs nahm.

Rechtsanwalt Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft zur Entscheidung der Richter.

O-Ton: Was wäre bei schlechter Sicht? Oder: Der Kapitän muss ja selbst entscheiden können, welche Route bei diesem Tag und diesem Wasserstand die bessere ist. Also: Wenn tatsächlich in der Reisebeschreibung nur drinsteht „da haben wir einen Seetag“, dann ist das kein Mangel, wenn es ein Seetag ist. Auch wenn die Sicht nicht so schön ist, wie die beiden Rentner erhofft hatten – nur aufgrund einer Routenbeschreibung, das sei nämlich nicht Bestandteil des Reisevertrages geworden. – Länge 22 sec.

Mehr dazu unter anwaltauskunft.de.

Download O-Ton

###########################

(Anhören: linke Maustaste, Download: rechte Maustaste, “Ziel speichern unter” )

Bitte senden Sie uns eine E-Mail auf die Adresse “service (at) vorabs.de”, wenn Sie das Audiomaterial verwendet haben.

Dabei entspricht (at) dem gewohnten Zeichen @, wir müssen aus Spam-Schutzgründen so schreiben.