O-Ton: Kein finanzieller Ausgleich nach nichtehelicher Lebensgemeinschaft

 Wer verheiratet ist, hat bei der Trennung Anspruch auf Ausgleich, was etwa Hausrat und Vermögen betrifft. In der Regel gilt die Zugewinngemeinschaft. Auch wenn immer mehr Paare es vorziehen, nicht zu heiraten, bestehen diese Regeln nicht für die nichteheliche Lebensgemeinschaft. Dies hat auch das Oberlandesgericht Hamm noch einmal klargestellt.

Swen Walentowski von der Deutschen Anwaltauskunft über den Fall:

O-Ton: Das Paar war nicht verheiratet und nach der Trennung forderte der Mann 6.000 Euro von seiner Ex. Er begründete dies damit, dass er ja die Kosten für den Kindergarten bezahlt hat, für die Klassenfahrt, für die Musikschule. Auch gebe es gemeinsame Verbindlichkeiten wie Schrebergartenpacht und Versicherungen. Auch hat er den Kredit abgezahlt, mit dem das Auto gekauft wurde, was für die Frau angeschafft wurde und was sie auch behalten hat. – Länge 28 sec.

Der Mann blieb auf den Kosten sitzen – nachzulesen unter anwaltauskunft.de.

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