O-Ton: Kein Schadensersatz beim „So-Nicht-Unfall“

 Vor Gericht haben sogenannte „So-Nicht-Unfälle“ schlechte Karten. Zuletzt entschied das Oberlandesgericht Hamm so im Fall von zwei Autofahrern. Sie stritten um knapp 9.000 Euro, allerdings waren da auch Schäden dabei, die eigentlich nicht vom Unfall stammen konnten. Vor Gericht kam die Wahrheit heraus, es war ein sogenannter „So-Nicht-Unfall“.
Bettina Bachmann von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins:

O-Ton: Die Sachverständigen, die Kfz-Sachverständigen, die dann ja eingeschaltet werden und verkehrsunfallanalytische Gutachten erstellen, die können ganz genau sagen, welche Schäden aufgrund des Unfalls entstanden sein können und welche Schäden unmöglich durch den Unfall entstanden sein können. Also es lohnt sich nicht, alte Schäden unterzujubeln. – Länge 18 sec.

Mehr Informationen dazu unter www.verkehrsrecht.de

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